Hinweis: Die erworbenen individuellen Steine für die Wand im Eingangsbereich des neuen Magdeburger Stadions werden nach Herstellung eingelagert und zu gegebener Zeit vor Eröffnung der Arena verbaut. Die Originalsteine werden folglich nicht ausgehändigt, da eine pünktliche Rückführung durch die Käufer vor der Montage erhebliche organisatorische und logistische Problem mit sich bringen würde. Anders verhält es sich natürlich mit den erworbenen Stein-Kopien. Sie werden zeitnah produziert. Sobald die Kopien beim Verein angekommen sind, werden die Käufer darüber informiert. Die Kopien können dann ausgehändigt werden.
Vertragsbedingungen für den Erwerb eines „Bausteins für den 1. FC Magdeburg“
§ 1 Vertragsparteien
Der Vertrag kommt zwischen dem umstehend genannten Käufer und dem 1. FC Magdeburg, Werner-von-Siemens-Ring 14 a, 39116 Magdeburg, im Folgenden „Veräußerer“ genannt, zustande, wenn der Veräußerer das Angebot zum Vertragsabschluss annimmt. Ist der Erwerber minderjährig, kommt der Vertrag nur durch Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters zustande.
Gleichzeitig besteht zwischen dem 1. FC Magdeburg und dem Eigentümer des Stadiongeländes, der Stadt Magdeburg, ein Nutzungsvertrag, der es dem Veräußerer ermöglicht, die Flächen zur Platzierung des erworbenen Produkts im Eingangsbereich des neuen Stadions zur Verfügung zu stellen.
§ 2 Leistungsumfang / Vertragsabschluss
(1) Der Erwerber erhält auf seinen Wunsch einen „Baustein“ mit der auf dem Bestellformular angegebenen Beschriftung sowie das umstehend beschriebene und im Preis inbegriffene Paket.
Dieser Stein wird an einer exponierten Stelle am im Bau befi ndlichen Stadion fachgerecht
installiert. Sollte der Wunsch des Erwerbers bestehen, seinen Stein nach Installierung wieder
zu entfernen, trägt er sämtliche Kosten der Demontage des Steines. Für die Zerstörung des
Steines bei einer etwaigen Demontage übernimmt der Veräußerer keine Haftung.
Darüber hinaus erhält der Käufer auf Wunsch eine Steinkopie. Die Steinkopie wird nicht verbaut
sondern an den Erwerber bei Abholung übergeben oder auf Wunsch gegen Entrichtung der
Versandgebühr per Post verschickt.
(2) Die schriftliche Bestellung der Ware ist verbindlich. Die Annahme des Vertragsangebots
durch den Veräußerer kann entweder schriftlich oder durch Aushändigung der Ware an den
Erwerber erklärt werden. Bestellt der Erwerber die Ware auf elektronischem Wege, bestätigt der
Veräußerer den Zugang per Mail. Erst nach Eingang der Zahlung wird der Auftrag bearbeitet.
(3) Sollte die Leistung vom Zulieferer des Veräußerers nicht erbracht werden können, wird der
Erwerber unverzüglich darüber informiert und erhält die Gegenleistung zurückerstattet.
(4) Das Angebot ist freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe
und/oder Gewicht des Produkts bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
§ 3 Gewährleistung, Haftungsausschluss
(1) Der Veräußerer sichert zu, dem Erwerber die in §2 genannten Rechte bei Vertragsabschluss
verschaffen zu können.
(2) Der Erwerber hat darüber hinaus keinen Anspruch auf eine exakte Platzierung des Steins.
(3) Sollten äußere Umstände wie z.B. Sonderveranstaltungen die Sicht auf den Stein für einen
gewissen, absehbaren Zeitraum verdecken, entstehen dem Erwerber daraus keine Ansprüche
gegenüber dem Veräußerer.
(4) Für den Zustand des Steines nach Montage durch äußere Einfl üsse wie Witterung, Vandalismus
o.ä. übernimmt der Veräußerer keine Haftung.